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   LAG Hessen, 08.09.2016 - 5 TaBV 242/15   

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https://dejure.org/2016,39294
LAG Hessen, 08.09.2016 - 5 TaBV 242/15 (https://dejure.org/2016,39294)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08.09.2016 - 5 TaBV 242/15 (https://dejure.org/2016,39294)
LAG Hessen, Entscheidung vom 08. September 2016 - 5 TaBV 242/15 (https://dejure.org/2016,39294)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 87 BetrVG, § 87 BetrVG
    Arbeitskampfbedingte Beschränkungen der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats greifen nicht ein, wenn es sich bei der Anordnung von Überstunden durch den Arbeitgeber um eine reine Streikfolgenkompensation handelt.Die Anordnung von Überstunden ist als Kampfmaßnahme zu ...

  • IWW

    §§ 8 Abs. 4, ... 87 Abs. 1 ArbGG, §§ 87 Abs. 2, 89 Abs. 1, 2, 66 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 Abs. 3 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 85 Abs. 1 S. 1, S. 3 ArbGG, § 890 Abs. 1 ZPO, § 2 BetrVG, § 77 Abs. 1 S. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 2, 3 BetrVG, Art 9 GG, § 85 Abs. 1 ArbGG, § 890 ZPO, § 3 Abs. 2 GKG, § 72 Abs. 2 ArbGG

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats während eines Arbeitskampfes

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    So geht die Mitbestimmung im Arbeitskampf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2017, 25
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 13.12.2011 - 1 ABR 2/10

    Mitbestimmung bei Versetzungen - arbeitskampfbedingte Versetzung

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2016 - 5 TaBV 242/15
    aa) Eine Einschränkung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats während eines Arbeitskampfes ist geboten, wenn bei deren uneingeschränkter Aufrechterhaltung die ernsthafte Gefahr besteht, dass der Betriebsrat eine dem Arbeitgeber selbst mögliche Arbeitskampfmaßnahme verhindert und dadurch zwangsläufig zu dessen Nachteil in das Kampfgeschehen und damit in die Arbeitskampffreiheit eingreift (vgl. BAG 13.12.2011 - 1 ABR 2/10 - Rn. 25, zitiert nach juris).

    Allerdings haben Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte des Betriebsrats nur insoweit zurückzustehen, wie deren Ausübung die Kampffähigkeit des Arbeitgebers ernsthaft beeinträchtigt (vgl. BAG 13.12.2011 - 1 ABR 2/10 - Rn. 27, zitiert nach juris), wenn also der Arbeitgeber an der Durchführung einer beabsichtigten kampfbedingten Maßnahme zumindest vorübergehend gehindert ist und auf diese Weise zusätzlich Druck auf ihn ausgeübt wird (vgl. BAG 13.12.2011 - 1 ABR 2/10 - Rn. 28, zitiert nach juris).

    Eine zustimmende Entscheidung stärkt die Kampfführung des Arbeitgebers und eine Zustimmungsverweigerung letztlich die der Gewerkschaft (vgl. BAG 13.12.2011 - 1 ABR 2/10 - Rn. 29, zitiert nach juris).

  • BAG, 01.03.1995 - 1 AZR 786/94

    Streikunterbrechung an Wochenfeiertag

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2016 - 5 TaBV 242/15
    Hinzukommen muss, dass die kampfführende Gewerkschaft ihre Mitglieder wieder zur Arbeitsaufnahme auffordert und den Kampf für alle Streikteilnehmer verbindlich für beendet erklärt (vgl. BAG 01.03.1995 - 1 AZR 786/94 - Rn. 23, zitiert nach juris).

    Die Streikmaßnahme der Gewerkschaft war nicht einmal unterbrochen, denn auch hierfür hätte es einer entsprechenden Erklärung der Gewerkschaft bedurft (vgl. BAG 01.03.1995 - 1 AZR 786/94 - Rn. 23, zitiert nach juris).

  • BAG, 10.12.2002 - 1 ABR 7/02

    Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2016 - 5 TaBV 242/15
    Infolgedessen bedarf der Arbeitgeber, der während eines Streiks in seinem Betrieb für arbeitswillige Arbeitnehmer aus streikbedingten Gründen die betriebliche Arbeitszeit vorübergehend verlängert, der Zustimmung des Betriebsrats nicht (vgl. BAG 10.12.2002 - 1 ABR 7/02 - Rn. 27, zitiert nach juris).

    Die Ausübung des Mitbestimmungsrechts gem. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG hat im Streitfall unmittelbar und zwangsläufig zur Folge, dass die Freiheit der Arbeitgeberin, Arbeitskampfmaßnahmen zu ergreifen oder den Folgen des Arbeitskampfes zu begegnen ernsthaft beeinträchtigt werden (vgl. nochmals BAG 10.12.2002 - 1 ABR 7/02 - Rn. 25, zitiert nach juris).

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2016 - 5 TaBV 242/15
    Eine Anspruchsgrundlage bilden weder der allgemeine Unterlassungsanspruch, der sich als Nebenleistungspflicht des Arbeitgebers aus dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats in Verbindung mit § 2 BetrVG ergibt (vgl. seit BAG 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - LS 1, zitiert nach juris) noch die Betriebsvereinbarung zur "Arbeitszeitregelung in der Zustellung" in Verbindung mit § 77 Abs. 1 S. 1 BetrVG, wonach die Arbeitgeberin im Betrieb alle betriebsvereinbarungswidrigen Maßnahmen unterlassen muss (vgl. z.B. BAG 29.04.2004 - 1 ABR 30/04 - Rn. 128, zitiert nach juris).
  • BAG, 21.07.2009 - 1 ABR 42/08

    Mitbestimmung bei Errichtung einer Beschwerdestelle nach § 13 AGG

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2016 - 5 TaBV 242/15
    Dies ergibt sich aus dem tatsächlichen Vorbringen in der Antragsschrift unter Berücksichtigung des Vorgangs, der Anlass für den Streit der Betriebsparteien gegeben hat sowie dem Grundsatz, Anträge möglichst so auszulegen, dass sie eine erstrebte Sachentscheidung zulassen (vgl. zum Vorstehenden BAG 27.10.1992 - 1 ABR 17/92 - Rn. 27, zitiert nach juris; BAG 21.07.2009 - 1 ABR 42/08 - Rn. 13, zitiert nach juris).
  • BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

    Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2016 - 5 TaBV 242/15
    Die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffes "Notfall" in der Einschränkung des Anspruchs ist ebenso unschädlich (vgl. BAG 17.11.1998 - 1 ABR 12/98 - Rn. 33, zitiert nach juris) wie der Umstand, dass es sich um Globalanträge handelt, mit denen Unterlassungsansprüche für eine Vielzahl künftiger Fallkonstellationen verfolgt werden (vgl. z.B. BAG 03.06.2003 - 1 ABR 19/02 - Rn. 27, zitiert nach juris; BAG 22.06.2005 - 10 ABR 34/04 - Rn. 36, zitiert nach juris).
  • BAG, 17.11.1998 - 1 ABR 12/98

    Tarifliche Regelung der Mitbestimmung bei Überstunden

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2016 - 5 TaBV 242/15
    Die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffes "Notfall" in der Einschränkung des Anspruchs ist ebenso unschädlich (vgl. BAG 17.11.1998 - 1 ABR 12/98 - Rn. 33, zitiert nach juris) wie der Umstand, dass es sich um Globalanträge handelt, mit denen Unterlassungsansprüche für eine Vielzahl künftiger Fallkonstellationen verfolgt werden (vgl. z.B. BAG 03.06.2003 - 1 ABR 19/02 - Rn. 27, zitiert nach juris; BAG 22.06.2005 - 10 ABR 34/04 - Rn. 36, zitiert nach juris).
  • BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08

    Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2016 - 5 TaBV 242/15
    Ob der Anspruch tatsächlich in allen Fällen besteht, ist eine Frage der Begründetheit des Antrages (vgl. BAG 20.04.2010 - 1 ABR 78/08 - Rn. 14, zitiert nach juris).
  • BAG, 27.10.1992 - 1 ABR 17/92

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung von Tariflohnerhöhungen auf

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2016 - 5 TaBV 242/15
    Dies ergibt sich aus dem tatsächlichen Vorbringen in der Antragsschrift unter Berücksichtigung des Vorgangs, der Anlass für den Streit der Betriebsparteien gegeben hat sowie dem Grundsatz, Anträge möglichst so auszulegen, dass sie eine erstrebte Sachentscheidung zulassen (vgl. zum Vorstehenden BAG 27.10.1992 - 1 ABR 17/92 - Rn. 27, zitiert nach juris; BAG 21.07.2009 - 1 ABR 42/08 - Rn. 13, zitiert nach juris).
  • BAG, 22.06.2005 - 10 ABR 34/04

    Eingruppierung - Globalantrag des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Hessen, 08.09.2016 - 5 TaBV 242/15
    Die Verwendung des unbestimmten Rechtsbegriffes "Notfall" in der Einschränkung des Anspruchs ist ebenso unschädlich (vgl. BAG 17.11.1998 - 1 ABR 12/98 - Rn. 33, zitiert nach juris) wie der Umstand, dass es sich um Globalanträge handelt, mit denen Unterlassungsansprüche für eine Vielzahl künftiger Fallkonstellationen verfolgt werden (vgl. z.B. BAG 03.06.2003 - 1 ABR 19/02 - Rn. 27, zitiert nach juris; BAG 22.06.2005 - 10 ABR 34/04 - Rn. 36, zitiert nach juris).
  • BAG, 06.12.1994 - 1 ABR 30/94

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei mitbestimmungswidrigen Versetzungen

  • BAG, 22.07.2014 - 1 ABR 9/13

    Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags - Feststellungsinteresse

  • LAG Hessen, 21.04.2016 - 5 TaBV 196/15

    1. Arbeitskampfbedingte Beschränkungen der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats

  • BAG, 20.03.2018 - 1 ABR 70/16

    Mitbestimmung im Arbeitskampf - Mehrarbeitsanordnung

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird - unter deren Zurückweisung im Übrigen - der Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 8. September 2016 - 5 TaBV 242/15 - teilweise aufgehoben.
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